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Titelbeschreibung
Patent de dato 22da Decembris 1780. worinnen ausgemessen wird, in wie weit ein Novitz oder Ordensmann von nun an, sub Clausula nullitatis, befugt seyn solle, von seinem würklich schon besitzenden, oder künftig erhaltenden Vermögen, per actum ultimae voluntatis zu disponieren. Brünn: ohne Drucker. 22. Dezember 1780. Klein-Folio, 31,7 x 20,5 cm. (minimal knickspurig, im Bug leimbedingte Verfärbungen, wenig gebräunt oder braunfleckig, gut erhalten). Ein Original-Dokument, kein Faksimile! - Eine Anordnung von Kaiser Joseph 'dem Anderen' (dem Zweiten) zur Regelung der Vermögensverhältnisse von Novizen oder Ordensmännern, wonach diese nur noch 1500 Gulden besitzen dürfen, alles weitere solle dem Orden oder dem Kloster zukommen. Mit gedruckter Bestätigung durch Christoph Graf von Blümegen und Franz Dominik Hülseberg. "..., daß von nun an kein Novitz, oder Ordensmann, (...) befugt seyn solle, (...) [die] bestimmte Dotation pr. 1500. Fl. reinisch, dem Orden, oder dem Kloster vermache, (...)" "Joseph II. (geboren 13. März 1741 in Schloss Schönbrunn; gestorben 20. Februar 1790 in Wien) war von 1765 bis 1790 als erster Angehöriger des Hauses Habsburg-Lothringen Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Von 1765 bis 1780 amtierte Joseph, den die Kaiserwürde allein titularisch aufwertete, als Mitregent seiner Mutter Maria Theresia in den Ländern der Habsburgermonarchie, ab 1780 war er Alleinherrscher. Joseph gilt als ein Exponent des aufgeklärten Absolutismus und setzte ein ehrgeiziges Reformprogramm in Gang (Josephinismus, Toleranzpatent, Aufhebung der Leibeigenschaft). Kurz vor Ende seines Lebens sah er sich gezwungen, zahlreiche seiner Reformvorhaben wieder zurückzunehmen." (Wikipedia). Ein "Heinrich Kajetan Blümegen, ab 1736 Freiherr von Blümegen, ab 1759 Graf von Blümegen (geboren 29. Juni 1715 auf Gut Erlaa bei Wien; gestorben 30. Juli 1788) war erzherzoglich österreichischer Erster Kanzler." (Wikipedia). - Weitere Bilder auf Anfrage oder auf unserer Homepage.
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