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Titelbeschreibung
Kurtz, doch Wolbegründte Gegen-Information samt darzu gehörigen Beylagen à No. 1 bis 11 inclusive auff diejenige im Jahr 1658 zu Ynsprugg im Truck verfertigte, so genannte doch gründliche Information, das Land-Gericht in Schwaben betreffend. S.l., 1666. 8°. 56 S. Priv. Halbleinen. (restauriert). (tlw. stockfl. u. gebräunt, gut). Das Landgericht Schwaben entstand im Laufe des 14. Jahrhunderts aus der Vereinigung zweier bis dahin voneinander unabhängiger Gerichte. Es galt bis zu seinem Ende grundsätzlich als kaiserliches Gericht, wurde aber von Österreich, das 1486 die Landvogtei Schwaben als Pfand erworben hatte, trotzdem als Zubehör dieser Pfandschaft betrachtet und seit dem 16. Jahrhundert bewußt als Instrument österreichischer Territorialpolitik eingesetzt. Streitschrift.
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